Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine zentrale Rolle auf Baustellen und größeren Bauprojekten. Seine Aufgabe ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Bauarbeiten zu gewährleisten und zu koordinieren. Die Funktion des SiGeKo wird durch die Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt und ist für bestimmte Bauvorhaben in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Aufgaben und Pflichten des SiGeKo
Die Aufgaben eines SiGeKo lassen sich in zwei Hauptphasen unterteilen: die Planungsphase und die Ausführungsphase des Bauvorhabens.
- In der Planungsphase (Vorbereitung):
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan): Der SiGeKo entwickelt einen SiGe-Plan, der die sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf der Baustelle beschreibt und die spezifischen Risiken identifiziert. Hier werden auch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen definiert.
- Unterlage für spätere Arbeiten: Der SiGeKo erstellt eine Dokumentation der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aspekte, die auch nach Abschluss der Bauarbeiten relevant sind, z.B. für Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
- Koordination der Sicherheitsmaßnahmen: Der SiGeKo koordiniert die Planungen aller Beteiligten (z.B. Architekten, Fachplaner), um sicherzustellen, dass sicherheits- und gesundheitsschutzbezogene Anforderungen bereits in der Planung berücksichtigt werden.
- In der Ausführungsphase (Bauphase):
- Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen: Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle beteiligten Firmen ihre Arbeiten sicher und koordiniert ausführen, um Gefährdungen zu minimieren.
- Überprüfung und Anpassung des SiGe-Plans: Wenn sich während der Bauphase Änderungen ergeben (z.B. durch unerwartete Gefahren), passt der SiGeKo den SiGe-Plan an.
- Unterweisungen und Schulungen: Der SiGeKo unterstützt bei der Organisation von Sicherheitsunterweisungen und sorgt dafür, dass die Beschäftigten über die geltenden Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
- Begehungen und Kontrollen: Regelmäßige Sicherheitsbegehungen helfen dem SiGeKo, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu kontrollieren und Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Dokumentation und Berichtswesen: Der SiGeKo dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse, Maßnahmen und Begehungen, um im Falle eines Unfalls oder einer Inspektion Nachweise zu haben.
Anforderungen an einen SiGeKo
Ein SiGeKo muss über fundierte Kenntnisse im Bereich Bau und Arbeitssicherheit verfügen. Dazu zählen:
- Fachkenntnisse im Bauwesen und in den speziellen Gefahren der jeweiligen Baustelle,
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungskenntnisse (z.B. Kenntnisse der Arbeitsschutzgesetze, der BaustellV und der Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV),
- idealerweise Erfahrung als Bauleiter oder in vergleichbaren Positionen.
Häufig absolvieren SiGeKos eine spezielle Fortbildung oder Schulung, um sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Diese Schulungen werden z.B. durch die Berufsgenossenschaften oder spezialisierte Anbieter angeboten.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Laut Baustellenverordnung ist ein SiGeKo erforderlich, wenn:
- mehrere Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind und/oder
- besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden, z.B. Arbeiten mit besonderen Absturzgefahren oder in engen Räumen,
- oder wenn ein Bauvorhaben bestimmte Größenkriterien überschreitet (z.B. 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten oder ein Arbeitsumfang von mehr als 500 Personentagen).
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind:
- Baustellenverordnung (BaustellV): Legt die Pflichten des Bauherrn zur Bestellung eines SiGeKo fest und regelt die Aufgaben des SiGeKo.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Schaffen den allgemeinen Rahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- DGUV Vorschriften und Regeln: Geben detaillierte Vorgaben und Handlungsempfehlungen zu spezifischen Gefahren und zur Vermeidung von Unfällen.
Nutzen des SiGeKo
Ein kompetenter und engagierter SiGeKo trägt entscheidend zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens bei. Durch die frühzeitige Planung und Koordination aller Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit können Arbeitsunfälle und Gefährdungen verringert werden. Auch bei Kontrollen und Audits der Arbeitsschutzbehörden ist der SiGeKo eine zentrale Anlaufstelle und sorgt dafür, dass das Bauprojekt alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
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