Prüfung von PSA

Die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern und Nutzern zu gewährleisten. In Deutschland und der EU unterliegt PSA strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen, um sicherzustellen, dass sie wirksam schützt und den jeweiligen Einsatzanforderungen entspricht.

Wichtige Aspekte der PSA-Prüfung

  1. Einstufung und Kategorien: PSA wird in drei Kategorien eingeteilt, je nach Gefährdungsgrad:
  • Kategorie I: Geringes Risiko, z.B. Handschuhe für leichte Gartenarbeit.
  • Kategorie II: Mittleres Risiko, z.B. Helme oder Schutzbrillen.
  • Kategorie III: Hohes Risiko, z.B. Atemschutzgeräte oder Absturzsicherungen.
  1. Normen und Zertifizierung:
  • Jede Kategorie von PSA unterliegt spezifischen Normen (z.B. EN-Normen), die Anforderungen an Schutzwirkung, Tragekomfort und Haltbarkeit definieren.
  • Für Kategorie II und III ist eine Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich. Diese Stellen (z.B. TÜV, DEKRA) führen unabhängige Tests durch und stellen eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus.
  1. Regelmäßige Prüfungen:
  • PSA, die einer intensiven Nutzung oder Belastung ausgesetzt ist, sollte regelmäßig überprüft werden.
  • Die Intervalle hängen von der Art der PSA und ihrem Einsatzbereich ab. Beispielsweise müssen Absturzsicherungen in der Regel jährlich geprüft werden.
  • Betriebsinterne Prüfungen (z.B. Sichtprüfungen) können von fachkundigem Personal durchgeführt werden, aber einige PSA (besonders der Kategorie III) erfordert spezialisierte Prüfungen.
  1. Dokumentation und Kennzeichnung:
  • Jeder PSA-Artikel sollte mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, das bestätigt, dass die PSA den EU-Richtlinien entspricht.
  • Betriebsanweisungen, Prüfdokumente und Nachweise der Wartung und Überprüfung müssen vorliegen und aufbewahrt werden, um im Fall von Inspektionen oder Vorfällen einen Nachweis zu haben.
  1. Prüfkriterien und -methoden:
  • Die Prüfung erfolgt oft durch Sichtkontrolle (auf Abnutzungen, Schäden), Funktionstests und ggf. Belastungstests.
  • Je nach PSA-Typ können spezielle Prüfverfahren nötig sein, z.B. Dichtigkeitsprüfungen bei Atemschutzmasken oder Festigkeitsprüfungen bei Seilen und Gurten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die die Anforderungen und das Inverkehrbringen von PSA in der EU regelt.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 1, die Betreiber in Deutschland zur sicheren Bereitstellung und Prüfung verpflichten.

Für Unternehmen und Arbeitgeber ist die regelmäßige Prüfung und Wartung von PSA nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit.