Die Prüfung von Hebezeugen und Kranen ist essenziell für die Arbeitssicherheit und die Betriebssicherheit in der Industrie. Regelmäßige Inspektionen und Prüfungen sorgen dafür, dass diese Maschinen zuverlässig funktionieren und Unfälle durch Defekte vermieden werden. In Deutschland gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die von der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und anderen Normen wie der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt werden.
1. Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften für die Prüfung von Hebezeugen und Kranen sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, wozu auch Krane und Hebezeuge gehören.
- DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte): Sie definieren die Anforderungen an die Prüfung von Kranen und Hebezeugen und legen fest, dass diese regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden müssen.
2. Arten der Prüfungen
a. Abnahmeprüfung
- Vor der Inbetriebnahme eines neuen Hebezeugs oder Krans muss eine Abnahmeprüfung durchgeführt werden. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Umbauten an bestehenden Anlagen.
- Die Prüfung umfasst die Überprüfung der Dokumentation, der sicherheitstechnischen Ausrüstung und eine Funktionsprüfung.
b. Regelmäßige Prüfungen
- Wiederkehrende Prüfung: Laut BetrSichV und DGUV müssen Krane und Hebezeuge regelmäßig geprüft werden. Die Fristen für diese Prüfungen hängen von der Art des Geräts und den Einsatzbedingungen ab. In der Regel ist eine jährliche Prüfung erforderlich.
- Krananlagen: Jährlich durch eine befähigte Person, alle vier Jahre durch einen Sachverständigen.
- Hebezeuge: Je nach Belastung und Nutzungsintensität sind jährliche Prüfungen üblich.
c. Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme
- Diese Prüfung wird notwendig, wenn das Hebezeug oder der Kran über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurde oder nach einer größeren Instandsetzung.
d. Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Vor jedem Einsatz von Hebezeugen und Kranen sollte eine Sichtprüfung durch den Bediener erfolgen, um offensichtliche Schäden oder Mängel zu erkennen (z. B. an Seilen, Ketten, Haken).
3. Prüfkriterien
Die Prüfung von Hebezeugen und Kranen umfasst verschiedene Aspekte:
- Mechanische Komponenten:
- Zustand der Ketten, Seile und Haken (Verschleiß, Deformation, Bruchstellen).
- Führungen und Laufbahnen auf Verschleiß und korrekte Funktion.
- Bremsen auf Funktion und Verschleiß.
- Elektrische Komponenten:
- Überprüfung der Schutzeinrichtungen, wie z. B. Endschalter oder Überlastabschaltungen.
- Kontrolle der Steuerungssysteme und elektrischen Verbindungen.
- Sicherheitseinrichtungen:
- Funktionalität von Not-Aus-Schaltern.
- Prüfung der Überlastsicherung, die verhindern soll, dass das Hebezeug überlastet wird.
- Tragfähigkeit und Lastprüfungen:
- Es wird überprüft, ob das Hebezeug oder der Kran die angegebenen Lasten sicher heben und bewegen kann.
- Oft werden diese Prüfungen mit einer Belastungsprobe durchgeführt, bei der das Gerät mit der maximalen oder einer höheren Last getestet wird.
4. Dokumentation
Nach jeder Prüfung muss eine detaillierte Prüfdokumentation erstellt werden. Diese sollte enthalten:
- Art der Prüfung (regelmäßig, nach Instandsetzung, etc.).
- Prüfungsdatum und -umfang.
- Ergebnisse der Prüfung, ggf. festgestellte Mängel.
- Maßnahmen zur Behebung von Mängeln.
- Unterschrift des Prüfers und seine Befähigung (Sachkundiger oder Sachverständiger).
5. Verantwortlichkeiten
- Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Hebezeuge und Krane regelmäßig geprüft und gewartet werden. Er muss sicherstellen, dass die Prüfintervalle eingehalten werden und die Prüfungen durch qualifizierte Personen durchgeführt werden.
- Die befähigte Person (Sachkundiger) ist eine Person mit besonderer fachlicher Qualifikation und Erfahrung, die in der Lage ist, den Zustand von Hebezeugen und Kranen zu beurteilen. Sie ist befugt, regelmäßige Prüfungen durchzuführen.
- Sachverständige (z. B. TÜV-Prüfer) müssen in bestimmten Intervallen Prüfungen durchführen, insbesondere bei besonders sicherheitskritischen Anlagen oder nach Umbauten.
6. Wartung
Neben den Prüfungen ist auch eine regelmäßige Wartung der Hebezeuge und Krane erforderlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen und Verschleiß vorzubeugen. Dies umfasst:
- Schmierung von mechanischen Teilen.
- Ersatz von Verschleißteilen (z. B. Ketten, Seilen).
- Kalibrierung von Sicherheits- und Steuersystemen.
Zusammenfassung
Die Prüfung von Hebezeugen und Kranen ist entscheidend, um deren sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen und Sachverständige,
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