Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2024

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten und bringt bedeutende Änderungen zum Schutz von Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen mit sich.

Integration des Risikokonzepts aus der TRGS 910

Ein zentrales Element der Novellierung ist die rechtlich bindende Einführung des Risikokonzepts aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910). Dieses Konzept, auch als „Ampel-Modell“ bekannt, kategorisiert Risiken bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in drei Bereiche:

Geringes Risiko (grün): Asbest-Faserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³.

Mittleres Risiko (gelb): Asbest-Faserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³.

Hohes Risiko (rot): Asbest-Faserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³.

Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen, Schutzmaßnahmen entsprechend der Risikostufe festzulegen: Je höher die Belastung, desto strenger die erforderlichen Maßnahmen.

Anpassungen im Umgang mit Asbest

Die Novellierung bringt auch Klarheit für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien beim Bauen im Bestand. Arbeiten wie das Fräsen von Schlitzen in asbesthaltigem Putz zur Verlegung von Elektroleitungen, die zuvor formal nicht zulässig waren, sind nun mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erlaubt. Allerdings bleiben Tätigkeiten mit hohem Risiko weiterhin streng reglementiert und erfordern spezielle Zulassungen.

Erkundungs-, Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten

Die Pflichten der Arbeitgeber wurden erweitert. Vor Beginn von Bau- oder Instandhaltungsarbeiten müssen sie eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen, um das Vorhandensein von Gefahrstoffen zu ermitteln. Fehlende Informationen sind durch weitere Erkundungen oder Sachverständigengutachten zu ergänzen. Zudem müssen Arbeitgeber aktiv mit Auftraggebern und anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um die Sicherheit bei den Arbeiten zu gewährleisten.

Anpassung an die geänderte Krebsrichtlinie

Die Gefahrstoffverordnung wurde an die aktuelle europäische Krebsrichtlinie angepasst, um den Schutz vor krebserzeugenden Stoffen zu verbessern. Dies beinhaltet unter anderem die Festlegung strengerer Grenzwerte und zusätzlicher Schutzmaßnahmen beim Umgang mit solchen Stoffen.

Fazit

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2024 stärkt den Arbeitsschutz durch präzisere Regelungen und erweiterte Pflichten für Arbeitgeber. Unternehmen sind nun gefordert, die neuen Vorgaben in ihre Arbeitsabläufe zu integrieren, um den Schutz ihrer Beschäftigten weiter zu optimieren.