Eine Gefährdungsbeurteilung (auch Gefährdungsanalyse genannt) ist ein systematisches Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden zu entwickeln und zu implementieren. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Schritte der Gefährdungsbeurteilung
1. Vorbereitung und Planung:
- Festlegung des Umfangs und der Ziele der Gefährdungsbeurteilung.
- Bildung eines Teams aus Führungskräften, Sicherheitsfachkräften und ggf. Arbeitnehmervertretungen.
2. Ermittlung von Gefährdungen
- Sammlung von Informationen über die Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Tätigkeiten.
- Identifizierung von möglichen Gefährdungen (z.B. physikalische, chemische, biologische, ergonomische, psychische Belastungen).
3. Bewertung der Gefährdungen
- Analyse der ermittelten Gefährdungen hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen.
- Bewertung des Risikos, das von jeder Gefährdung ausgeht (Wahrscheinlichkeit des Auftretens und Schwere der möglichen Folgen).
4. Festlegung von Maßnahmen
- Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Gefährdungen.
- Priorisierung der Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirksamkeit.
5. Durchführung der Maßnahmen
- Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und der Verantwortlichkeiten.
6. Wirksamkeitskontrolle
- Überprüfung der getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit.
- Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
7. Dokumentation
- Dokumentation der gesamten Gefährdungsbeurteilung, der identifizierten Gefährdungen, der Bewertungen und der umgesetzten Maßnahmen.
8. Kontinuierliche Verbesserung
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen.
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