Ersthelfer im Betrieb sind speziell geschulte Mitarbeiter, die in Notfällen, wie Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen, sofortige Erste Hilfe leisten können, bis professionelle Rettungskräfte eintreffen. Die Anwesenheit von ausgebildeten Ersthelfern ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Ersthelfern im Betrieb
- Leisten von Erster Hilfe
- Sofortige medizinische Versorgung bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen am Arbeitsplatz.
- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, wie Herzdruckmassage, Beatmung oder Schockbekämpfung.
- Versorgung von Wunden, Stabilisierung von Verletzten und Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
- Kenntnis der Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Sicherstellen, dass Erste-Hilfe-Materialien, wie Verbandskästen und Notfallausrüstung, vollständig und einsatzbereit sind.
- Kenntnis über den Standort von Defibrillatoren (AEDs) und anderen wichtigen Geräten im Betrieb.
- Regelmäßige Kontrolle und Auffüllung von Erste-Hilfe-Materialien.
- Dokumentation und Meldung von Unfällen
- Dokumentation der geleisteten Ersten Hilfe und der Umstände des Unfalls in einem Unfallbericht.
- Informieren des Arbeitgebers oder des Arbeitsschutzbeauftragten über den Vorfall.
- Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
- Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse durch regelmäßige Schulungen, mindestens alle zwei Jahre.
- Teilnahme an speziellen Schulungen, falls besondere Risiken im Betrieb bestehen (z.B. bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen).
- Unterstützung bei Evakuierungen
- Unterstützung bei der Evakuierung von Mitarbeitern im Notfall, z.B. bei einem Brand oder einer Gefahrstofffreisetzung.
- Betreuung von verletzten oder hilfsbedürftigen Personen während der Evakuierung.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
In Deutschland ist die Bestellung von Ersthelfern durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (z.B. DGUV Vorschrift 1) geregelt. Die Anzahl der benötigten Ersthelfer richtet sich nach der Größe des Betriebs und der Art der ausgeführten Tätigkeiten:
- In Bürobetrieben muss pro 20 Mitarbeiter ein Ersthelfer vorhanden sein.
- In Betrieben mit erhöhtem Risiko (z.B. in der Produktion oder im Baugewerbe) muss pro 10 Mitarbeiter ein Ersthelfer vorhanden sein.
Ausbildung und Schulung
- Grundausbildung: Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst in der Regel einen 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs, der von anerkannten Stellen wie den Johannitern, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder den Maltesern angeboten wird.
- Auffrischungskurse: Ersthelfer müssen alle zwei Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten und ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen.
Verantwortung und Zusammenarbeit
Ersthelfer haben die Verantwortung, in Notfällen schnell und kompetent zu handeln, sind jedoch keine medizinischen Fachkräfte. Sie ergänzen das betriebliche Sicherheitskonzept und arbeiten eng mit dem Arbeitsschutzbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt zusammen.
Fazit
Ersthelfer im Betrieb sind unverzichtbare Bestandteile eines wirksamen betrieblichen Notfallmanagements. Durch ihre Ausbildung und Bereitschaft tragen sie entscheidend dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und können im Ernstfall Leben retten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ausreichend Ersthelfer vorhanden sind und diese regelmäßig geschult werden.
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