Die AwSV steht für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und regelt in Deutschland den Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch solche Stoffe. Sie trat am 1. August 2017 in Kraft und ist ein zentraler Bestandteil des Gewässerschutzes.
Ziel der AwSV
Die AwSV soll sicherstellen, dass wassergefährdende Stoffe (z. B. Chemikalien, Öle, Kraftstoffe) in Anlagen so gelagert, gehandhabt und verwendet werden, dass keine Verunreinigungen von Gewässern oder des Bodens entstehen.
Wichtige Anforderungen der AwSV im Betrieb
- Anwendungsbereich:
- Gilt für alle Anlagen, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, umschlagen, herstellen oder verwenden.
- Beispiele: Heizöltanks, Chemikalienlager, Tankstellen, Produktionsanlagen mit gefährlichen Stoffen.
- Wassergefährdungsklassen (WGK):
- Stoffe werden in drei WGKs eingeteilt:
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
- Die Einstufung bestimmt die Schutzmaßnahmen.
- Stoffe werden in drei WGKs eingeteilt:
- Anlagenanforderungen:
- Anlagen müssen technisch so ausgestattet sein, dass kein wassergefährdender Stoff ins Erdreich oder in Gewässer gelangen kann.
- Dazu gehören z. B. Auffangwannen, doppelwandige Tanks oder Überfüllsicherungen.
- Bau- und Prüfpflichten:
- Anlagen müssen den technischen Regeln entsprechen (z. B. TRwS – Technische Regeln wassergefährdender Stoffe).
- Regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige sind vorgeschrieben.
- Beispiele: Prüfpflichten beim Neubau, bei wesentlichen Änderungen oder in festgelegten Intervallen.
- Betriebliche Anforderungen:
- Betreiber müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die mit solchen Anlagen arbeiten, unterwiesen sind.
- Ein Betriebstagebuch kann notwendig sein, um Prüfungen, Wartungen und Inspektionen zu dokumentieren.
- Anforderungen an Fachbetriebe:
- Bestimmte Arbeiten (z. B. Installation, Wartung, Reinigung) dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden.
- Sicherheitsmaßnahmen bei Störfällen:
- Notfallpläne müssen erstellt werden.
- Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrventile, Rückhaltebarrieren) sind vorgeschrieben, um im Schadensfall eine Ausbreitung zu verhindern.
- Behördliche Genehmigungen:
- Für bestimmte Anlagen (z. B. größere Tankanlagen) ist eine Genehmigung oder Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde erforderlich.
Praxis im Betrieb
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:
Analysieren Sie, welche wassergefährdenden Stoffe im Betrieb verwendet werden und welche Risiken bestehen. - Regelmäßige Inspektionen:
Überprüfen Sie, ob alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden (z. B. Dichtheit von Tanks, Zustand von Auffangvorrichtungen). - Schulungen:
Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Notfallmaßnahmen. - Dokumentation:
Halten Sie alle Prüfungen, Wartungen und Unterweisungen schriftlich fest.
Konsequenzen bei Verstößen
Nichtbeachtung der AwSV kann zu erheblichen Bußgeldern und Haftungsansprüchen führen. Bei Umweltschäden durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können zudem strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Falls Sie spezifische Fragen zu Ihrer betrieblichen Situation haben, können Sie weitere Details klären, etwa welche Stoffe betroffen sind oder welche technischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Warum warten bis etwas passiert oder eine Behörde Auflagen erteilt? Lassen Sie uns heute noch über die nächsten Schritte sprechen!
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die Details unserer Zusammenarbeit zu besprechen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und die Möglichkeit, Sie bei Ihrem nächsten Projekt zu unterstützen.