Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Beschäftigten im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit widerfährt. Solche Unfälle können sowohl direkte Verletzungen als auch Berufskrankheiten umfassen, die sich aus der Arbeitssituation ergeben. In Deutschland sind Arbeitsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen wird.

1. Definition eines Arbeitsunfalls

  • Unfallereignis: Ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
  • Arbeitszusammenhang: Der Unfall muss im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (Wegeunfall) geschehen.
  • Beispiele: Sturz von einer Leiter, Schnittverletzungen durch Maschinen, Verkehrsunfälle auf dem Arbeitsweg.

2. Unterschied zum Wegeunfall

  • Wegeunfall: Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz passieren. Auch Umwege, die z. B. zur Kinderbetreuung gemacht werden müssen, können unter bestimmten Bedingungen als Wegeunfälle anerkannt werden.

3. Meldepflicht und Vorgehen nach einem Arbeitsunfall

  • Sofortige Meldung: Der Unfall sollte sofort dem Vorgesetzten oder der zuständigen Sicherheitsfachkraft gemeldet werden.
  • Dokumentation: Der Unfall wird in das Unfallbuch eingetragen, das in jedem Betrieb vorhanden sein muss.
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft: Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder tödlich verlaufen, müssen innerhalb von drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden.
  • Unfallanzeige: Der Arbeitgeber muss eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Diese enthält Details zum Unfallhergang, den Verletzungen und den getroffenen Maßnahmen.

4. Erste Hilfe und medizinische Versorgung

  • Erste Hilfe: Sofortige Maßnahmen zur Behandlung von Verletzungen, wie das Anlegen von Verbänden oder die Stabilisierung des Verletzten.
  • Betriebsarzt oder Durchgangsarzt (D-Arzt): Bei schwereren Verletzungen sollte der Betroffene einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, der speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen qualifiziert ist.
  • Weitergehende Behandlung: Abhängig vom Schweregrad der Verletzung können weiterführende medizinische Maßnahmen in einem Krankenhaus erforderlich sein.

5. Unfalluntersuchung

  • Ursachenanalyse: Der Unfallhergang wird detailliert untersucht, um die Ursachen festzustellen und ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
  • Beteiligung von Experten: Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte und ggf. Vertreter der Berufsgenossenschaft sind in die Untersuchung eingebunden.
  • Maßnahmen zur Vermeidung: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallursachen und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

6. Folgen für den Betroffenen

  • Leistungen der Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und, wenn nötig, eine Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.
  • Lohnfortzahlung: Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit das Gehalt weiter, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld.
  • Wiedereingliederung: Nach der Genesung kann der Arbeitnehmer durch Maßnahmen wie das Hamburger Modell schrittweise wieder in den Arbeitsprozess integriert werden.

7. Prävention

  • Gefährdungsbeurteilung: Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
  • Unterweisungen: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
  • Schutzmaßnahmen: Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Sicherheitsvorkehrungen, um Unfälle zu vermeiden.

Arbeitsunfälle haben oft schwerwiegende Folgen für die Betroffenen und den Betrieb. Daher ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, um Schäden zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.